Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und dem benötigten Wasser für die Bewässerung der Kulturen, werden Massnahmen aufgrund der Entnahmegrenzen notwendig. Die Abflussmengen und Seestände werden vom Kanton hier aufgelistet. Bitte beachtet die Erläuterungen zur Tabelle.
Bei einer Unterschreitung der Entnahmegrenze gemäss Konzessionsbestimmungen wird ein Gesuch für eine Ausnahme nach Art. 32 Bst. d GSchG zur Unterschreitung der Mindestrestwassermenge nötig.
Betroffene Mitglieder füllen bitte umgehend das Formular Gesuch um Ausnahme zur Unterschreitung der Mindestrestwassermenge aus und senden es an: trosec@be.ch
Die Landwirtinnen und Landwirte mit Bewässerungsbedarf für ihre Kulturen werden dazu aufgefordert, bis Donnerstag, 25. Juni 2026 um 10 Uhr ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular an trosec@be.ch zu senden.
Folgendes Vorgehen ist geplant:
- Auf Grund der aktuellen Lage sehen wir uns gezwungen, bei Bedarf eine Priorisierung der Wasserbezüge vorzunehmen. (Im Bereich oberer Limpach bereits erfolgt)
- Die Ausnahmebewilligungen, welche erteilt werden können, werden am Freitag, 26. Juni 2026 per Einschreiben eröffnet und zusätzlich per E-Mail verschickt werden.
- Sie werden voraussichtlich ab Freitagabend gültig sein.
Wir sind uns bewusst, dass der Druck momentan sehr gross ist. Leider ist der Druck dieses Jahr seit Jahresbeginn auch auf die Abflussmengen und somit die Gewässer sehr hoch, was sicher als ausserordentliche Lage einzustufen ist.
Um gemeinsam einen Weg zu finden, die Gewässer zu schützen, die Bewässerung so weit wie möglich aufrecht erhalten zu können und die Konzessionsbestimmungen einzuhalten, sind die entsprechenden Gesuche für Wasserentnahmen trotz unterschrittener Entnahmegrenzen (Ausnahmebewilligungen) einzureichen.